Vorbei sind die Zeiten, als Erben bei der Annahme einer Erbschaft richtig zur Kasse gebeten wurden. Waren sie keine Residenten, mussten sie oft über 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Das hieß: Bei einem Haus, das eine Million wert war, wurden über 300.000 Euro Erbschaftsteuer fällig. Gleiches bei Schenkungen. Damit ist Schluss. Und: Wer in den vergangenen Jahren zu hohe Steuern bei Erbschaft oder Schenkung bezahlt hat, kann das Geld zurück fordern! Steuerberaterin Kathrin Thedens (Kanzlei Thedens, Ibiza) hat die Einzelheiten.
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