Zehn Tage Quarantäne – oder fünf Tage und negativer Corona-Test – das war bisher Pflicht für Rückreisende aus Mallorca und den gesamten Balearen. Diese Verordnung ist mit sofortiger Wirkung für ganz Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Oberverwaltungs-Gerichts in Münster (OVG). Gegen dieses Urteil gibt es kein Widerspruchsrecht – und es hat wohl Signalwirkung für Gesamt-Deutschland.
Die Klage gegen die Quarantäne-Pflicht in NRW kam von einem Urlauber aus Ibiza, der am Sonntag, 22. November 2020, zurückreisen will. Begründung: Wenn ein Reisender von den Balearen mit weniger Ansteckungsgefahr zurück nach Deutschland mit höherer Ansteckungsgefahr fliegt – warum soll er dann in Quarantäne, obwohl in Deutschland die Gefahr einer Infektion viel größer ist! Grundlage der Argumentation war die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner.