Mallorca-Flüge: Neuregelung bei Residenten-Rabatten

Neue Auflagen für Residenten-Rabatt bei Mallorca-Flügen Die Airlines sollen nach dem Willen der spanischen Regierung den Rabatt erst am Ende des Buchungsprozesses anzeigen 20.12.2018 | 10:29 Flugzeuge an Palmas Airport. Flugzeuge an Palmas Airport. Foto: DM/Archiv Die spanische Regierung will Schmu mit dem Residentenrabatt vorbeugen, der auf Flügen zwischen Mallorca und dem spanischen Festland gilt. So dürfen die Airlines nicht schon zu Beginn des Buchungsprozesses fragen, ob es sich bei den Fluggästen um Residenten handelt, die Anspruch auf 75 Prozent Ermäßigung haben. Hintergrund ist der Verdacht, dass Airlines Residenten dann den Residenten höhere Preise anzeigen, da ohnehin der Nachlass gewährt wird. Stattdessen soll erst am Ende der Buchung nach dem Residentenstatus gefragt werden. Die Änderungen sollen zum neuen Jahr in Kraft treten - wobei den Flugunternehmen zwei Monate Zeit zur Umstellung eingeräumt werde. Verbraucherschützer hatten beklagt, dass die Tarife ordentlich angezogen haben, seit der Residentenrabatt vor einigen Monaten von 50 auf 75 Prozent erhöht worden war. Der Rabatt wird auf Flüge und Fahrten mit der Fähre zwischen den Balearen-Inseln und dem spanischen Festland gewährt, wenn die Passagiere auf den Inseln als Residenten gemeldet sind. Kritik an den Änderungen kam vom Branchenverband ALA. Man sei verpflichtet dem Kunden von Anfang an, den Endpreis zu zeigen. Wenn der Rabatt erst am Ende eingerechnet werde, könne man diese Auflage nicht erfüllen. /ff

Mit Rabatten ist das so eine Sache. Das betrifft auch den Residenten-Rabatt. Nachdem Residenten 75 Prozent Ermäßigung auf Flüge (und auch Fähren) zwischen den Balearen und dem spanischen Festland in Anspruch nehmen können, stehen Airlines in Verdacht, die Ticketpreise für dieses Klientel ordentlich angezogen zu haben. Das jedenfalls kritisieren Verbraucherschützer.

Auch die spanische Regierung will das so nicht hinnehmen und dieser Vorgehensweise einen Riegel vorschieben. Ab 2019 – mit einer zweimonatigen Übergangsfrist – dürfen die Fluggesellschaften daher nicht bereits zu Beginn der Buchung fragen, ob es sich bei den Gästen um Residenten mit Rabatt-Anspruch handelt. Diese Abfrage darf in Zukunft erst am Ende der Buchung erfolgen.

Die Residenten-Ermäßigung können Passagiere geltend machen, die auf Mallorca oder einer der anderen Balearen-Inseln gemeldet sind.