Darf die spanische Polizei den deutschen Führerschein einziehen?

Alkohol auf Mallorca: Verkehrskontrolle

Man kommt im Auto vom Strand oder vom Abendessen und dann – Polizeikontrolle. Schon meldet sich das schlechte Gewissen. Hat man vielleicht doch ein Glas zu viel getrunken? Und was passiert mit meinem deutschen Führerschein, wenn ich zu viel Alkohol im Blut habe? Wird der einkassiert? Und kriege ich als Alkoholsünder dann auch in Deutschland Fahrverbot?

Das Thema ist so wichtig wie komplex.

Das Wichtigste gleich vorweg: Hände weg vom Steuer, wenn man getrunken hat.! Sie gefährden sich selbst und andere. Es gibt jedes Jahr auf den Balearen zahlreiche schwere Unfälle mit Verletzten und Toten, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
Den Gedanken: „Ich werde schon nicht kontrolliert“, Sie können ihn vergessen!
Die Polizei steht fast jede Nacht an den Kreiseln der Hauptstraßen – und baut auch „Fallen“ in den Nebenstraßen auf.
Übrigens: Abfahrten von Stränden mit Beachclubs werden auch gern schon nachmittags und am frühen Abend kontrolliert!

Aber was passiert, wenn man leichtsinnig war und erwischt wurde? Dann wird es erst einmal teuer!
Ab 0,25 mg/l in der Atemluft (was einem Promillewert im Blut von 0,5 entspricht) sind Sie 500 Euro los!
Sollte der Wert 0,5 mg/l in der Atemluft und somit 1 Promille erreichen, kostet das 1.000 Euro.
Bei beiden Vergehen sind Sie aber Ihren Führerschein nicht los, wenn die Polizei nicht Bedenken hat, dass Sie aggressiv oder uneinsichtig sind. Also, freundlich und einsichtig sein …

Sollten Sie als Resident einen spanischen Führerschein haben, kosten Sie 0,5 Promille vier Punkte, und von 0,6 bis 1 Promille schon 6 Punkte zusätzlich zur Geldstrafe. In Spanien – anders als in Deutschland – werden die Punkte heruntergezählt. Zwölf Punkte hat man, dann wird jedes Vergehen mit Abzugspunkten bestraft. Bei null Punkten ist der Führerschein erst mal weg. Für wie lange, entscheidet – je nach Delikt – die Verkehrsbehörde oder der Richter.
All das, was die eben geschilderten Promille-Grenzen betrifft, gelten als Ordnungswidrigkeiten.

Übel wird es für den Fahrer, wenn er mit 0,6 mg/l (das sind 1,2 Promille) und mehr Promille erwischt wird. Dann wird aus dem Vergehen eine Straftat. Das bedeutet: Der Fahrer muss vor Gericht. Ihm drohen Gefängnisstrafen zwischen drei und sechs Monaten oder 30 bis 90 Tage gemeinnützige Arbeit und bis zu vier Jahre Fahrverbot.

Ab 1,2 Promille ist auch der deutsche Führerschein fast immer weg. Die Polizei kassiert ihn in der Regel ein und schickt ihn an die Verkehrsbehörde nach Deutschland, die den Führerschein ausgestellt hat. Der Verkehrssünder kann ihn sich dort abholen.

Muss er jetzt auch in Deutschland mit Fahrverbot rechnen? Im Normalfall nicht. Das Fahrverbot gilt nur in dem Land, wo das Vergehen begangen wurde – also in unserem Falle auf Mallorca und den balearischen Schwesterinseln, aber auch in ganz Spanien. In Deutschland und im übrigen Europa darf sich der Fahrer weiter ans Steuer setzen.

Die deutsche Führerscheinbehörde könnte allerdings ein Fahrverbot oder das in Deutschland bei Verkehrssündern als „Idioten-Test“ bekannte Verfahren verlangen, wenn der Fahrer schon vorher in Sachen Alkohol-Vergehen oder als Raser aufgefallen ist.

Das Fahren unter Drogeneinfluss hat in Spanien ebenfalls erhebliche Konsequenzen. Dabei kann zu Geldstrafe, Gefängnis und Führerscheinentzug meist noch das Verfahren wegen Drogenbesitz hinzukommen.

Also, Alkohol und Drogen am Steuer sind auch auf Mallorca kein Kavaliersdelikt, sondern wird richtig hart bestraft. Kontrollen zu entgehen, gelingt bei der Polizeipräsenz kaum. Fast jeden erwischt es mal. Und der von den Insulanern manchmal proklamierte Trick, 200 oder 500 Euro zum Führerschein zu legen, um Polizisten milde zu stimmen, landet dann ganz leicht als versuchte Bestechung vor dem Richter …