Haus

Gut geerbt

Vorbei sind die Zeiten, als Erben bei der Annahme einer Erbschaft richtig zur Kasse gebeten wurden. Waren sie keine Residenten, mussten sie oft über 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Das hieß: Bei einem Haus, das eine Million wert war, wurden über 300.000 Euro Erbschaftsteuer fällig. Gleiches bei Schenkungen. Damit ist Schluss. Und: Wer in den vergangenen Jahren zu hohe Steuern bei Erbschaft oder Schenkung bezahlt hat, kann das Geld zurück fordern! Steuerberaterin Kathrin Thedens (Kanzlei Thedens, Ibiza) hat die Einzelheiten.

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